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Karriere

Die Ausbildung zum Kaufmann und zur Kauffrau im Einzelhandel: Ablauf, Inhalte, Prüfung

Drei Jahre, zwei Lernorte, eine Prüfung in zwei Teilen. Was der Ausbildungsvertrag regeln muss, was im Betrieb auf dem Plan zu stehen hat und woran es sich entscheidet, ob am Ende ein Abschluss steht oder nur Berufserfahrung.

5 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Die Ausbildung zum Kaufmann und zur Kauffrau im Einzelhandel dauert drei Jahre. Sie ist der Weg, der auf der Verkaufsfläche beginnt und alles mitnimmt, was dahinter liegt: Warenwirtschaft, Kalkulation, Werbung, Personaleinsatz. Wer nur verkaufen will, ist mit dem zweijährigen Abschluss schneller fertig – was die beiden trennt, steht in Verkäufer oder Kaufmann im Einzelhandel.

Grundlage sind das Berufsbildungsgesetz und die Ausbildungsordnung des Berufs. Beide bestimmen, was der Betrieb beibringen muss – nicht, was er gerade braucht. Das ist der wichtigste Satz dieses Textes, weil an ihm die meisten Konflikte einer Handelsausbildung hängen.

Zwei Lernorte und ein Plan, der schriftlich vorliegt

Gelernt wird im Betrieb und in der Berufsschule, je nach Bundesland und Schule im Wochenmodell oder in Blöcken. Der Betrieb muss dem Ausbildungsvertrag eine sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung beilegen; das ist der betriebliche Ausbildungsplan, und er ist kein Formular, sondern der Maßstab, an dem sich im Streitfall messen lässt, ob die Ausbildung stattgefunden hat.

Nach § 15 Berufsbildungsgesetz ist für den Berufsschulunterricht freizustellen. Fällt der Unterricht auf einen Tag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden, darf einmal in der Woche danach nicht mehr im Betrieb gearbeitet werden. Für Auszubildende unter achtzehn gelten daneben die strengeren Freistellungsregeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Dazu gehört der schriftliche Ausbildungsnachweis, in vielen Betrieben Berichtsheft genannt. Er ist Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung, und die Ausbildungszeit für das Führen muss im Betrieb zur Verfügung stehen. Wer ihn am Vorabend der Anmeldung für drei Jahre nachschreibt, hat sich um eine Gelegenheit gebracht, nicht um eine Pflicht gedrückt.

Was im Betrieb auf dem Plan steht

Der Kern ist derselbe in jedem Betriebstyp: Kundenkontakt und Beratungsgespräch, Kassieren und Abrechnen, Warenannahme und Lagerung, Bestandsführung und Inventur, Preisbildung und Kalkulation, Warenpräsentation und Werbemaßnahmen, Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb.

Dazu kommen Wahlqualifikationen, deren Zahl und Auswahl die Ausbildungsordnung festlegt. Über sie entscheidet der Betrieb mit – und darin liegt die eigentliche Weichenstellung. Ein Discounter bildet anders aus als ein Vollsortimenter mit Bedientheken, ein Bau- und Gartenmarkt anders als ein Modefilialist. Wer eine spätere Richtung schon ahnt, fragt vor dem Vertrag nach den Wahlqualifikationen und nicht nach der Vergütung.

Die Prüfung liegt nicht nur am Ende

Für Kaufleute im Einzelhandel ist die Abschlussprüfung geteilt. Ein erster Teil wird vor dem Ende der Ausbildung geschrieben, der zweite zum Schluss; das Ergebnis des ersten Teils geht in die Endnote ein und kann nicht wiederholt werden, nur weil der zweite besser lief. Welche Prüfungsbereiche zu welchem Teil gehören und wie sie gewichtet werden, steht in der Ausbildungsordnung und in der Prüfungsordnung der zuständigen Kammer. Beide sind abrufbar, und ein Blick darauf zu Beginn des zweiten Jahres ist besser investiert als jede Prüfungsvorbereitung im letzten Monat.

Zur Prüfung gehört ein fallbezogenes Fachgespräch, also eine Situation aus dem Verkauf, die im Gespräch gelöst wird. Das ist der Teil, auf den sich Berufsschule schlecht und Verkaufsfläche gut vorbereitet.

Was der Vertrag regeln muss

§ 11 Berufsbildungsgesetz zählt auf, was im Ausbildungsvertrag stehen muss: Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Ausbildung, Beginn und Dauer, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit, Dauer der Probezeit, Zahlung und Höhe der Vergütung, Dauer des Urlaubs, Voraussetzungen einer Kündigung.

Die Probezeit beträgt nach § 20 Berufsbildungsgesetz mindestens einen Monat und höchstens vier Monate; in ihr kann jede Seite jederzeit ohne Frist kündigen. Danach kann der Betrieb nur noch aus wichtigem Grund kündigen, während Auszubildende mit einer Frist von vier Wochen aufhören können, wenn sie die Ausbildung aufgeben oder in einem anderen Beruf ausgebildet werden wollen. Dieses Ungleichgewicht ist gewollt.

Die Vergütung muss angemessen sein und jährlich steigen. § 17 Berufsbildungsgesetz setzt daneben eine Mindestvergütung, deren Höhe sich nach dem Jahr des Ausbildungsbeginns bestimmt und für das zweite und dritte Jahr um festgelegte Prozentsätze darüber liegt. Konkrete Beträge stehen hier nicht: sie ändern sich jährlich, und in tarifgebundenen Häusern gilt ohnehin die tarifliche Ausbildungsvergütung, wenn sie höher ist. Woran sich Tarifbindung erkennen lässt, steht in Tarifbindung im Einzelhandel.

Wenn im Betrieb etwas anderes passiert als im Plan

Der häufigste Fall: Im dritten Jahr besteht die Arbeit aus Verräumen und Kassieren, weil die Filiale unterbesetzt ist. Das ist zulässig, soweit diese Tätigkeiten dem Ausbildungszweck dienen – und unzulässig, wenn sie ihn ersetzen. § 14 Berufsbildungsgesetz verpflichtet den Betrieb, Auszubildenden nur Aufgaben zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren Kräften angemessen sind.

Der richtige Adressat ist zuerst der Ausbilder, dann der Ausbildungsberater der zuständigen Kammer, dann die Jugend- und Auszubildendenvertretung oder der Betriebsrat. Die Kammer hat ein eigenes Interesse daran, dass die Ausbildung ihrem Plan folgt, und ein Anruf dort ist kein Angriff auf den Betrieb.

Nach der Prüfung

Das Ausbildungsverhältnis endet mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, nicht mit dem vereinbarten Datum. Wer danach weiterarbeitet, ohne dass etwas vereinbart wurde, hat ein unbefristetes Arbeitsverhältnis – so bestimmt es § 24 Berufsbildungsgesetz. Einen Anspruch auf Übernahme gibt es nicht; ob einer besteht, hängt an Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Was danach kommt, ist offen: die Verkaufsfläche mit Abschluss, die Weiterbildung zum Handelsfachwirt oder der erste Schritt in Richtung Substitut und stellvertretende Leitung. Welche Häuser gerade ausbilden und einstellen, zeigen die Anzeigen zum Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen dieses Berufs, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

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