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Gehalt

Was die sieben Berufe voneinander trennt

Zwei Menschen stehen im selben Markt an derselben Kasse und verdienen nicht dasselbe. Der Grund ist im Einzelhandel selten die Verhandlung und meistens eine von drei Größen: welchen Abschluss jemand hat, ob das Haus tarifgebunden ist – und in welchem Bundesland es liegt. Die dritte überrascht viele und ist die härteste: Die Tarifverträge des Einzelhandels werden regional geschlossen, und dieselbe Tätigkeit ist in zwei Tarifgebieten verschieden eingruppiert.

Auf dieser Seite steht keine Tariftabelle. Die Entgeltgruppen des Einzelhandels sind nicht frei abrufbar, sie gelten nur für tarifgebundene Häuser, und sie unterscheiden sich je Tarifgebiet. Was übrig bliebe, wäre eine Schätzung ohne Quelle, ausgerechnet auf der Seite, die man wegen der Zahl aufruft. Genau ein Betrag steht deshalb hier, und der steht im Gesetz: der Mindestlohn. Alles andere zeigt die Seite an dem, was sich nachprüfen lässt – am Abschluss vor jedem Beruf und an dem, was seine Anzeigen verlangen.

Die Untergrenze steht im Gesetz

Seit 1. Januar 2026
13,90 €
brutto je Zeitstunde
Ab 1. Januar 2027
14,60 €
brutto je Zeitstunde

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten über 18 Jahren, unabhängig von Tarifbindung, Betriebsgröße und Bundesland, und er gilt ebenso im Minijob. Beide Stufen stehen in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung, die das Bundeskabinett am 29. Oktober 2025 auf die einstimmige Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 beschlossen hat.

Für den Einzelhandel ist das die praktisch wichtigste Zahl der ganzen Gehaltsfrage: In den Gruppen ohne Abschluss ist sie nicht die Untergrenze im theoretischen Sinne, sondern häufig der Ausgangspunkt der Verhandlung. Wer wissen will, ob eine Stelle darüber liegt, rechnet den angebotenen Monatsbetrag auf die vertraglich vereinbarten Stunden herunter – und nicht auf die tatsächlich geleisteten.

Ausbildungsvergütungen fallen nicht unter den Mindestlohn; für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz. Stand dieser Angaben: 17. September 2026.

Der Abschluss vor dem Beruf

Gruppiert nach dem, was vor dem Beruf steht. In die zwei Gruppen der ersten Stufe stellt der Handel ohne Berufsabschluss ein; vor der zweiten steht eine Ausbildungsordnung, vor der dritten eine Laufbahn in der Filiale. In tarifgebundenen Häusern entscheidet genau das über die Eingruppierung – und das ist der belegbare Teil der Gehaltsfrage.

Ohne Abschluss erreichbar

Ohne Abschluss erreichbar: Abschluss und Bestand je Beruf
Beruf Was davor steht Offene Stellen
Verkäuferin und Verkäufer Zweijährige Ausbildung – oder der Quereinstieg, den dieser Beruf offen hält 2.929
Kasse und Warenverräumung Keine Ausbildung verlangt 49

Mit einem Abschluss dahinter

Mit einem Abschluss dahinter: Abschluss und Bestand je Beruf
Beruf Was davor steht Offene Stellen
Fachverkauf Lebensmittel Eigener Ausbildungsberuf mit Schwerpunkt, dazu die Hygienevorschriften 220
Kaufmann/-frau im Einzelhandel Dreijährige Ausbildung mit Abschluss vor der Industrie- und Handelskammer 106
Automobilverkauf Kaufmännische Ausbildung, meist dazu die Zertifizierung des Herstellers 52

Mit Personalverantwortung

Mit Personalverantwortung: Abschluss und Bestand je Beruf
Beruf Was davor steht Offene Stellen
Filial- und Marktleitung Kaufmännischer Abschluss und Jahre in der Filiale, meist über die Stellvertretung 291
Substitut und Stellvertretung Abgeschlossene Ausbildung im Handel und die Bereitschaft, die Leitung zu übernehmen 240

Was die Anzeigen verlangen

Ausgezählt über den heutigen Bestand. Die Stufe steht in der Anzeige und stammt vom Stellenmarkt, über den sie ausgeschrieben ist – sie ist keine Einschätzung von uns. Ein Beruf, in dem fast jede Stelle Personalverantwortung trägt, ist anders bezahlt als einer, in dem die Mehrheit der Anzeigen ohne Berufserfahrung zu haben ist. Das ist die Staffelung, die sich belegen lässt, ohne einen Betrag zu behaupten.

Erfahrungsstufen der offenen Stellen je Beruf
Beruf Ohne Berufserfahrung Mit Berufserfahrung Mit Personalverantwortung ohne Angabe Anzeigen
Verkäuferin und Verkäufer 490 1.600 5 834 2.929
Filial- und Marktleitung 123 19 141 8 291
Substitut und Stellvertretung 142 12 85 1 240
Fachverkauf Lebensmittel 54 123 31 12 220
Kaufmann/-frau im Einzelhandel 40 46 20 0 106
Automobilverkauf 7 44 0 1 52
Kasse und Warenverräumung 31 16 1 1 49

Die Spalten summieren sich weder auf die Zeile noch auf den Bestand, und beides hat einen Grund. Nach unten: 2.866 der 3.712 Anzeigen tragen überhaupt eine Erfahrungsstufe; die übrigen 846 stehen in der Spalte „ohne Angabe". Nach oben: Eine Anzeige, deren Titel zwei Berufe nennt, steht in beiden Zeilen – warum das so ist.

Warum hier keine Tariftabelle steht

Es gäbe drei Wege zu einer Gehaltszahl über dem Mindestlohn, und keiner davon führt hier zu einer, die wir verantworten könnten.

Der erste wäre der Tarifvertrag. Den gibt es im Einzelhandel, und er wäre die naheliegende Antwort – nur gibt es ihn nicht einmal, sondern je Tarifgebiet. Die Verträge sind nicht frei abrufbar, die Entgeltgruppen unterscheiden sich zwischen den Gebieten, und sie gelten nur für tarifgebundene Häuser. Im Einzelhandel ist die Tarifbindung dabei nicht der Regelfall mit ein paar Ausnahmen, sondern die halbe Frage: Ein Betrag aus einem Tarifvertrag wäre für die Beschäftigten eines nicht gebundenen Hauses einfach falsch. Wer wissen will, was für ihn gilt, findet es im Arbeitsvertrag, an einem Aushang im Betrieb, beim Betriebsrat oder bei der zuständigen Gewerkschaft – und nur dort.

Der zweite wären Gehaltsportale. Deren Zahlen sind Selbstauskünfte von unbekannter Herkunft und unbekannter Fallzahl. Sie zu übernehmen hieße, fremde Schätzungen mit unserem Namen zu beglaubigen.

Der dritte wäre der eigene Bestand. Die Anzeigen, die hier stehen, nennen so gut wie nie ein Gehalt – und aus den wenigen, die es tun, ließe sich kein Mittelwert bilden, der für den Beruf spräche.

Bleibt, was sich belegen lässt: der Mindestlohn, der Abschluss und das Anspruchsniveau. Alles drei steht oben. Kommt eine Erhebung mit offener Methodik dazu, gehört sie mit Quelle und Stand auf diese Seite – bis dahin ist die Leerstelle die richtige Antwort.

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