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Karriere

Filial- und Marktleitung: Verantwortung, Arbeitszeit und was beim Wechsel dazukommt

Die Leitung einer Filiale ist die größte Funktion, die es auf der Verkaufsfläche gibt, und die mit der längsten Arbeitszeit. Was sie umfasst, wie sich Betriebstypen darin unterscheiden, warum das Arbeitszeitgesetz meistens weiter gilt und was vor der Zusage zu klären ist.

5 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Die Filial- und Marktleitung ist auf diesem Portal die zweitgrößte Berufsgruppe, und das ist kein Zufall: Jede Filiale braucht genau eine, und Häuser besetzen diese Stellen sowohl intern als auch vom Markt. Für Beschäftigte auf der Fläche ist es die Funktion, in die ein Weg tatsächlich führt.

Sie ist auch die Funktion, über die am meisten Falsches erzählt wird – vor allem zur Arbeitszeit.

Was die Leitung umfasst

Vier Blöcke, und ihre Gewichtung unterscheidet sich stärker nach Betriebstyp als nach Hausgröße.

Personal. Dienstplanung, Einteilung, Einarbeitung, Urlaubsplanung, Krankheitsvertretung, Beurteilungsgespräche, Auswahlgespräche für die eigene Filiale, Führung der Auszubildenden. Das ist der Teil, an dem die meisten Leitungen tatsächlich hängen bleiben, und der Teil, für den am wenigsten vorbereitet wird.

Ware. Bestellung und Bestandsführung, Umsetzung von Sortiments- und Aktionsvorgaben, Preispflege, Abschriften, Reklamationen, Inventur.

Ergebnis. Umsatz, Inventurdifferenz, Personalkostenquote, Abschriften – die Kennzahlen, an denen die Filiale gegenüber der Bezirks- oder Regionalleitung gemessen wird, und die Grundlage jeder variablen Vergütung.

Haus und Recht. Öffnung und Schließung, Sicherheit, Hygiene und Arbeitsschutz, Unterweisungen, Umsetzung der Arbeitszeitvorschriften, Kontakt zu Behörden bei Kontrollen.

Der Betriebstyp entscheidet mehr als der Titel

Im Discounter führt eine Leitung ein kleines Team mit breiter Aufgabe je Person und arbeitet selbst umfangreich mit – Kasse, Verräumung, Backstation. Die Vorgaben aus der Zentrale sind eng, die Entscheidungsspielräume klein, die Arbeitsdichte hoch.

Im Vollsortimenter oder Verbrauchermarkt führt eine Marktleitung mehrere Abteilungen mit eigenen Verantwortlichen, hat Substituten und stellvertretende Leitungen unter sich und arbeitet stärker koordinierend. Der Spielraum bei Sortiment und Aktionen ist größer.

Im Fachmarkt hängt das Bild an der Fläche und an der Beratungsintensität; im Fachgeschäft und beim selbstständigen Kaufmann kommt Nähe zur Unternehmerfunktion hinzu, dafür ist das Haus kleiner und die Vertretung dünner.

Wer sich auf eine Leitungsstelle bewirbt, sollte deshalb nicht nach der Verantwortung fragen, sondern nach der Zahl der Beschäftigten, nach der Zahl der Führungsebenen unter sich und danach, wie viele Stunden die Leitung selbst auf der Fläche mitarbeitet. Diese drei Zahlen beschreiben die Stelle genauer als jede Stellenbeschreibung.

Das Arbeitszeitgesetz gilt – meistens

Hier liegt der wichtigste Punkt dieses Textes. Es hält sich die Vorstellung, eine Filialleitung sei „leitende Angestellte" und damit von den Arbeitszeitvorschriften ausgenommen. Das ist in der Regel falsch.

§ 18 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz nimmt leitende Angestellte im Sinne des § 5 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz vom Arbeitszeitgesetz aus. Diese Vorschrift verlangt aber Erhebliches: die Befugnis zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern, eine Generalvollmacht oder Prokura, oder die regelmäßige Wahrnehmung von Aufgaben, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, verbunden mit einem im Wesentlichen eigenverantwortlichen Entscheidungsspielraum.

Eine Filialleitung, die nach Vorgaben der Zentrale arbeitet, deren Einstellungen von der Personalabteilung freigegeben werden und deren Sortiment nicht sie selbst bestimmt, erfüllt das nicht. Für sie gelten damit: acht Stunden werktäglich, verlängerbar auf zehn bei Ausgleich im Durchschnitt, die Pausen nach § 4, die Ruhezeit von elf Stunden nach § 5, die Sonntagsregeln und der Ersatzruhetag nach § 11.

Daraus folgt eine praktische Konsequenz: Wer als Leitung regelmäßig zwölf Stunden im Haus ist, arbeitet nicht engagiert, sondern über der gesetzlichen Grenze – und die Verantwortung dafür liegt beim Arbeitgeber, der die Arbeitszeit organisiert und aufzeichnen muss.

Was beim Geld dazukommt

Der Wechsel in die Leitung verändert die Vergütung an drei Stellen, und keine davon ist eine Zahl, die sich allgemein angeben ließe.

Die Eingruppierung oder der außertarifliche Vertrag. In tarifgebundenen Häusern fällt eine Leitung in eine der oberen Entgeltgruppen; oberhalb einer bestimmten Verantwortungsstufe wechseln viele Häuser in außertarifliche Verträge. Damit entfällt die Tabelle und mit ihr die Vergleichbarkeit: Ab diesem Punkt ist das Entgelt eine Einzelvereinbarung. Die erste Frage im Gespräch lautet deshalb nicht, was die Stelle zahlt, sondern ob sie tariflich oder außertariflich geführt wird – siehe Tarifbindung im Einzelhandel.

Der variable Anteil. Auf Leitungsebene verbreitet, gebunden an Umsatz, Inventurdifferenz, Personalkostenquote oder eine Kombination. Drei Punkte sind vor der Zusage zu klären: Woran hängt die Zielerreichung, wie wurde in den letzten Jahren tatsächlich ausgezahlt, und ist der Anspruch zugesagt oder steht er unter einem Freiwilligkeitsvorbehalt? Eine Kennzahl, die man selbst beeinflusst und die zugleich das eigene Entgelt bestimmt, ist eine Konstruktion, die Nachfragen verdient.

Die Überstunden. Hier verliert man oft, was man an Grundentgelt gewinnt. Bei Beschäftigten mit Leitungsaufgaben kann nach der Rechtsprechung eine Vergütungserwartung für Mehrarbeit fehlen – bei Diensten höherer Art wird eine zusätzliche Vergütung nicht ohne Weiteres erwartet. Wer das nicht will, verhandelt eine Regelung: Erfassung der Zeiten, ein Konto mit Abbaufrist oder eine ausdrücklich bezifferte Pauschale. Mehr dazu in Überstunden und Arbeitszeitkonto.

Dazu treten Dienstwagen, Handy, Sonderzahlungen und betriebliche Altersversorgung, die zusammen ein Paket ergeben – wer nur das Grundgehalt vergleicht, vergleicht die Hälfte. Woraus sich das Ganze zusammensetzt, steht in Bezahlung im Einzelhandel.

Die Haftung wächst mit

Eine Leitung trägt Verantwortung für Bargeld, für Warenbestände, für die Einhaltung der Arbeitszeit ihrer Beschäftigten, für Hygiene und für Arbeitsschutz. Für Schäden gilt weiterhin die Abstufung nach Verschuldensgrad des innerbetrieblichen Schadensausgleichs; grobe Fahrlässigkeit führt aber eher zur vollen Haftung, wenn eine klare Anweisung bewusst übergangen wurde. Mehr dazu in Kassendifferenz: wer haftet.

Ein eigener Punkt sind Ordnungswidrigkeiten: Wer als Verantwortlicher vor Ort Arbeitszeitvorschriften oder Hygienevorschriften verletzt, kann selbst in Anspruch genommen werden. Das ist der sachliche Grund, die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zu kennen und nicht nur zu dulden.

Der Weg dorthin

Die üblichen Voraussetzungen sind ein kaufmännischer Abschluss, eine Aufstiegsfortbildung – meist der Handelsfachwirt – und einige Jahre mit Führungsanteil, typischerweise als Substitut oder stellvertretende Leitung. Welche Fortbildungen dafür in Betracht kommen, steht in Nach der Ausbildung weiterkommen.

Von der Leitung aus führen zwei Richtungen weiter: in die Bezirks- oder Regionalleitung mit mehreren Häusern, und in die Fachfunktionen der Zentrale – Einkauf, Category Management, Expansion, Personal, Vertriebssteuerung. Beide verlangen Mobilität, und beide werden aus dem Kreis der Leitungen besetzt. Welche Häuser gerade Leitungen suchen, zeigen die offenen Stellen.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen dieses Berufs, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

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